Die Morgenlage
Dienstag, 20. Oktober 2026
- Krisenbeihilfen für die Landwirtschaft: Ausschuss empfiehlt Ablehnung
- Agrardrohnen: Vereinfachung der Genehmigungen bleibt umstritten
Bundestag empfiehlt Ablehnung von AfD-Antrag zu Krisenbeihilfen
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat empfiehlt dem Deutschen Bundestag, einen Antrag der AfD-Fraktion zu zusätzlichen Krisenbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe abzulehnen. Hintergrund sind Ernteausfälle und steigende Produktionskosten. Der Antrag sieht ein nationales Unterstützungsprogramm auf Grundlage eines befristeten europäischen Beihilferahmens vor. Der Ausschuss sprach sich am 7. Oktober mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken gegen den Antrag aus.
Relevanz: Für landwirtschaftliche Betriebe ist entscheidend, welche finanziellen Unterstützungsinstrumente tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Empfehlung bedeutet zunächst, dass das konkret vorgeschlagene Hilfsprogramm im zuständigen Ausschuss keine Mehrheit gefunden hat. Sie bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Krisenhilfen für die Landwirtschaft abgelehnt wurden. Im Ausschussbericht wird auch auf bestehende Unterstützungsinstrumente verwiesen.
Amtliche QuelleDeutscher Bundestag, Drs. 21/8684· Wirtschaft
Agrardrohnen: Vereinfachung der Genehmigungen bleibt umstritten
Der Einsatz von Drohnen im Pflanzenschutz könnte landwirtschaftliche Arbeitsabläufe verändern. Besonders im Weinbau in Steillagen werden mögliche Vorteile diskutiert. Ein Antrag der AfD-Fraktion sieht unter anderem vor, das Pflanzenschutzgesetz anzupassen und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. Der zuständige Bundestagsausschuss empfiehlt jedoch, den Antrag abzulehnen.
Relevanz: Die Ablehnungsempfehlung bedeutet nicht, dass Erleichterungen beim Drohneneinsatz grundsätzlich ausgeschlossen werden. CDU/CSU und SPD verweisen in der Ausschussberatung auf andere regulatorische Ansätze, insbesondere auf die europäische Ebene beziehungsweise risikobasierte Genehmigungen. Für landwirtschaftliche Betriebe, Drohnenhersteller und Anbieter von Pflanzenschutztechnik bleibt deshalb entscheidend, wie sich der Rechtsrahmen auf nationaler und europäischer Ebene weiterentwickelt.
Amtliche QuelleDeutscher Bundestag, Drs. 21/8679· Umwelt & Landwirtschaft
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